Unsere Standorte
+49 89 2420 34 01
info@seg-dealer.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Seg-Dealer.de - SEG TOUR GmbH
Authorized SEGWAY Dealer
Herrnstr. 13
80539 München

Teil A. Allgemeine Bedingungen

Nr. 1 Allgemeines
(1.1.) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der STD GmbH (kurz: Seg-Dealer.de) erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Dienstleistung oder der Produkte gelten unsere AGB als vereinbart.
(1.2.) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zustimmen
(1.3.) Kunden sind Käufer oder Mieter. Für Käufer gilt zusätzlich Teil A, für Mieter zusätzlich Teil B dieser Bedingungen.

Nr. 2 Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen
(2.1.) Der Auftragsabschluss wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnungserstellung wirksam.
(2.2.) Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend. Der Kunde ist an seine Vertragsangebote 7 Tage gebunden.

Nr. 3 Haftung und Rücktritt des Kunden
Die Nutzung der Seg-Dealer.de-Produkte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Kunde kann uns nicht für eigene Fehler (Fahrfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Wir haften folglich ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich nach den folgenden Regeln:
(3.1.) Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden wird weder ausgeschlossen noch beschränkt. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
(3.2.) Seg-Dealer.de haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt hafte Seg-Dealer.de bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung von Seg-Dealer.de auslöst. Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.
(3.3.) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die verbleibende Haftung von Seg-Dealer.de auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die Voraussetzung für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
(3.4.) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gelten gleichsam für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
(3.5.) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung von Seg-Dealer.de wirkt auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen soweit nicht anders geregelt.

Nr. 4 Zahlungsbedingungen und Rechnungstellung
(4.1.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) im Voraus zur Zahlung fällig.
(4.2.) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir auch zum Widerruf etwa vereinbarter Rabatte, Skonti und sonstiger Vergünstigungen befugt.
(4.3.) Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets als vorbehaltlich der Einlösung (zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt); sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem Seg-Dealer.de über den Gegenwert verfügen kann. Wechsel werden unter Belastung des uns bei der Weitergabe berechneten Diskonts, der Stempelsteuer und Bankgebühren, ggf. Einzugsspesen angerechnet.
(4.4.) Weitergehende Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.
(4.5.) Seg-Dealer.de ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger zu versenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Wiederum verpflichtet sich Seg-Dealer.de eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an den Kunden zu versenden, oder bereitzustellen.

Nr. 5 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache und Beweislastverteilung
(5.1.) Erfüllungsort ist die in dem Vertragsformular genannte Betriebsstätte von Seg-Dealer.de.
(5.2.) Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde auch Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.
(5.3.) Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(5.4.) Vertragssprache ist Deutsch.
(5.5.) Durch keine der in den gesamten Bedingungen vereinbarten Klauseln soll die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastverteilung geändert werden.
(5.6) Durch keine in den gesamten Bedingungen vereinbarte Klausel sollen zwingende gesetzliche Rechte des Kunden eingeschränkt werden.

Nr. 6 Geheimhaltung
Seg-Dealer.de und der Kunde verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.

Nr. 7 Datenspeicherung
Seg-Dealer.de ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

Nr. 8 Hinweise zur Zulassung, Nutzung, Informationspflicht
(8.1.) Auf folgende Umstände wird unverbindlich hingewiesen – wobei diese Hinweise den Kunden nicht vor der Einhaltung und Eigenprüfung sämtlicher rechtlicher Vorschriften entbindet, welche im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges verbunden sind:
(8.2.) Seit dem 25. Juli 2009 kann die Straßenversion Segway I2 (mit einer maximalen Gesamtbreite von 0,7 Metern) bundeseinheitlich zugelassen werden. Der Segway ist mit einem entsprechenden Straßen-Zulassungs-Kit auszurüsten und bis zur allgemeinen Typgenehmigung noch vom TÜV per Einzelabnahme zu begutachten. Es besteht Haftpflichtversicherungspflicht, das Kennzeichen ist nach hinten gerichtet anzubringen (insofern keine Ausnahmegenehmigung für eine andere Anbringungsform vorliegt). Verkehrsflächen für den Segway sind Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege. Falls solche nicht vorhanden sind, so darf innerhalb geschlossener Ortschaften auch auf Fahrbahnen gefahren werden.
(8.3.) Die Nutzung von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist nicht erlaubt.
(8.4.) Die Geländeversionen bspw. X2 dürfen nur auf Privatgelände mit Genehmigung des Eigentümers oder innerhalb von denjenigen Bundesländern eingesetzt werden, wenn hierfür spezielle Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Ausschlusskriterium für diese Fahrzeuge ist die Überschreitung der maximalen bauartbedingten Breite von 0,7 Metern.
(8.5.) Wird durch den Kunden Dritten die Nutzung von Fahrzeugen von Seg-Dealer.de zugänglich gemacht, so ist der Dritte über diese Informationen sowie Einschränkungen vor Fahrtbeginn zu unterrichten. Zudem hat der Informationstransfer der Sicherheits-DVD sowie der Bedienungsanleitung zu erfolgen (Vorbeugung von Personen- und Sachschäden).
(8.6.) Die Teilnahme an einem kostenlosen Fahr- und Sicherheitstraining, welches beim Kauf eines Segway-Fahrzeugs inklusive ist, wird dringend empfohlen. Um die Fahrsicherheit zu gewährleisten ist das Mindestgewicht eines Fahrers mit 45 kg, das Höchstgewicht mit 120 kg festgeschrieben (Stabilitätssensoren).
(8.7.) Bei einem Rütteln der Plattform und/oder Blinken des roten Displays ist die Fahrt sofort zu beenden und das Fahrzeug zu verlassen.

Nr. 9 Salvatorische Klausel, Schriftformklausel
(9.1.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.
(9.2.) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

Teil B. Besondere Bedingungen für den Verkauf an Privat- und Gewerbekunden

Nr. 1 Geltungsbereich und Leistungsinhalt
Diese besonderen Bedingungen gelten für sämtliche von Seg-Dealer.de verkauften Produkte und Fahrzeuge. (1.1.) Sämtliche den Kaufgegenstand betreffende Angaben, Abbildungen und Zeichnungen in Prospekten, Werbeschriften oder in sonstigen Verkaufsunterlagen sind nur annähernd zutreffend und daher nicht verbindlich. Sie gelten nur dann als Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, wenn sie als solche von Seg-Delaer.de ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(1.2.) Technische und konstruktive handelsübliche Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache nicht berühren.

Nr. 2 Liefermodalitäten und Lieferhindernisse
(2.1.) Eine eventuell vereinbarte Lieferfrist beginnt – soweit nicht anders vereinbart - mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und Abklärung aller technischen Fragen.
(2.2.) Bei Lieferung liegt im Zweifel eine Schickschuld vor. Die Lieferfrist ist daher eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
(2.3.) Beim Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb unseres Willens von Seg-Dealer.de liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel, ob sie bei Seg-Dealer.de oder einem Unterlieferanten eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg, Feuer und Naturkatastrophen), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, behördliche Einwirkungen insbesondere auch die nicht rechtzeitige Erteilung eventuell erforderlicher Ausfuhr- oder anderer Genehmigungen deutscher und/oder österreichischer und/oder US amerikanischer Behörden usw. – sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen Seg-Dealer.de im Falle von Streik oder Aussperrungen bei unseren Vorlieferanten zu. Wir werden dem Kunden solche Umstände unverzüglich mitteilen und von ihm bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten. Sollte das Hindernis zu einer Verschiebung von mehr als einem Monat führen, steht Seg-Dealer.de auch das Recht zu, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurück zu treten.
(2.4.) Sofern Seg-Dealer.de von seinen Zulieferern nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird und wir dies nicht zu vertreten haben, verschiebt sich die Leistungszeit um einen entsprechenden Zeitraum. Wir können in diesem Fall hinsichtlich der nicht gelieferten Sachen auch den Rücktritt vom Vertrag erklären, sofern sich die Leistungszeit durch die nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung um mehr als einen Monat verlängern sollte. Sofern wettbewerbsrechtlich zulässig, werden wir dem Besteller unsere Ansprüche gegen den Zulieferer wegen der nicht vertragsgemäßen Lieferung abtreten. Weitere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gegenüber Seg-Dealer.de sind ausgeschlossen.

Nr. 3 Gefahrenübergang, Abnahme der Produkten und Teillieferungen
(3.1.) Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit Aussonderung der Produkte und vereinbarungsgemäßer Bereitstellung auf den Kunden über. Gleiches gilt bei Schickschulden ab der Übergabe an die Transportperson. Bei Bringschulden geht die Gefahr mit Verlassen des Firmengeländes über. Gleiches gilt im Falle des Gläubigerverzuges.
(3.2.) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
(3.3.) Versandfertig gemachte Produkte müssen umgehend abgerufen werden. Andernfalls ist Seg-Dealer.de berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu betrachten. Wird die Auslieferung eines versandbereiten Liefergegenstandes auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat hinausgeschoben ist Seg-Dealer.de berechtigt, dem Kunden Lagergeld in Höhe von 0,4 % des Rechnungsbetrages des betreffenden Liefergegenstandes, höchstens jedoch insgesamt 9 %, für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass keine oder wesentliche geringere Lagerkosten entstanden sind.

Nr. 4 Preise und Lieferungsbedingungen
(4.1.) Die bei Geschäftskunden im Kaufvertrag angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, die dem Kunden in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk.
(4.2.) Der Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer ist grundsätzlich ohne Abzug vorab zu entrichten. Maßgeblich ist, wann die Gutschrift auf unserem Konto erfolgt.
(4.3) Werden Seg-Delaer.de nach Vertragsschluss Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt, wie z.B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Verzug bei früheren Lieferungen, hat Seg-Delaer.de das Recht, alle offen stehenden Zahlungsansprüche gegen diesen Kunden sofort fällig zu stellen oder die Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Kommt der Kunde unserem Verlangen nach Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall steht dem Kunden ein Schadenersatzanspruch nicht zu.

Nr. 5 Eigentumsvorbehalt
(5.1.) Bis zur Bezahlung der Produkte bleiben diese im Eigentum von Seg-Dealer.de. Wir behalten uns bei Geschäften mit Unternehmern das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten vor, bis der Kunde alle gegenwärtigen und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt erfasst auch Ersatz- oder Austauschteile wie z.B. Motoren, Infokeys, Akkus, Steuergeräte etc., selbst dann, wenn sie eingebaut werden, da sie dadurch nicht wesentliche Bestandteile i.S.v. § 93 BGB werden.
(5.2.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach fruchtloser Fristsetzung die Produkte zurückzunehmen. In der bloßen Rücknahme ist ein Rücktritt vom Vertrag nur dann zu sehen, wenn eine von uns gesetzte angemessene Frist zur Leistung fruchtlos verstrichen und der Rücktritt ausdrücklich erklärt ist. Die Seg-Dealer.de durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insb. Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind ferner berechtigt, dem Kunden jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu untersagen und die Einzugsermächtigung (§ 7 V) zu widerrufen. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Produkte kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
(5.3.) Der Kunde darf den Liefergegenstand und die an seine Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Sicherung übereignen noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Uns trotz eines Obsiegens im Rechtsstreit nach § 771 ZPO verbleibende Kosten dieser Klage hat der Kunde zu tragen.
(5.4.) Der Geschäftskunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen (insb. aus Versicherungen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) sowie alle Nebenrechte ab. Steht das gelieferte Produkt aufgrund des Eigentumsvorbehalts in unserem Miteigentum, so erfolgt die Abtretung der Forderungen im Verhältnis der Miteigentumsanteile. Wird das gelieferte Produkt zusammen mit Produkten Dritter veräußert, welche nicht im Eigentum des Kunden stehen, werden die entstehenden Forderungen in dem Verhältnis an uns abgetreten, das dem Faktura-Endbetrag unserer Produkte zum Faktura-Endbetrag der Dritt-Produkt entspricht. Bei Aufnahme der abgetretenen Forderung in eine laufende Rechnung tritt der Abnehmer bereits jetzt einen entsprechenden Teil des Saldos (einschließlich des Schlusssaldos) aus dem Kontokorrent an uns ab; werden Zwischensalden gezogen und ist deren Vortrag vereinbart, so ist die uns nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten Saldo wie an uns abgetreten zu behandeln. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung befugt, wobei die Befugnis von Seg-Dealer.de, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Seg-Dealer.de verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist, und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, hat der Kunde uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Kaufsache vertragswidrig weiterverkauft, verarbeitet oder vermischt.
(5.5.) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Umbildung unserer Produkte entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung zusammen mit anderen Produkten, die nicht uns gehören, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Produkten dabei wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde in diesem Falle die Produkte sorgfältig für uns verwahrt. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört; der Kunde verwahrt das entstandene (Mit-) Eigentum für uns. Für so entstehende Sachen gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte.
(5.6.) Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts im Bestimmungsland an besondere Voraussetzungen oder besondere Formvorschriften geknüpft ist, hat der Kunde für deren Erfüllung Sorge zu tragen.

Nr. 6 Sach- und Rechtsmängelhaftung
Für Mängel der Lieferung haftet Seg-Dealer.de nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Kunde Kaufmann ist aber nur im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB (die Mängelrüge hat dabei unter Angabe der Serien- sowie Rechnungsnummer schriftlich zu erfolgen.

Nr. 7 Entsorgungsverpflichtung für den Kunden entsprechend Elektrogesetz (ElektroG)
(7.1.) Für den Fall, dass es sich bei den gelieferten Waren um Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne §§ 2, 3 ElektroG handelt, so übernimmt der Kunde – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – die Verpflichtung diese Waren nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgen zu lassen. Seg-Dealer.de wird vom Kunden von etwaigen Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG freigestellt. Das gilt auch für in diesem Zusammenhang stehender Ansprüche Dritter.
(7.2.) Veräußert der Kunde die Waren an Dritte, die gewerblich tätig sind, so hat er vertraglich sicherzustellen, dass gewerblich tätige Dritte die gelieferte Ware, soweit es sich um Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne §§ 2, 3 ElektroG handelt, auf eigene Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgen zu lassen. Im Falle der erneuten Weitergabe muss dem Empfänger eine Weiterverpflichtung im obigen Sinne auferlegt werden. Wird dies nicht vertraglich vereinbart, so hat er die gelieferte Ware nach Beendigung der Nutzung auf eigene Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
(7.3) Das Recht auf Übernahme und Freistellung von Seg-Dealer.de durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von 24 Monaten nach der endgültigen Beendigung der Nutzung der Ware. Die genannte Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Information über die Beendigung der Nutzung der Ware an Seg-Dealer.de durch den Kunden.

Teil III. Besondere Bedingungen (Langzeit-) Mietverträge für Gewerbekunden

Nr. 1 Geltungsbereich & Vertragsverhältnis
(1.1.) Diese besonderen Bedingungen gelten für sämtliche mit Seg-Dealer.de geschlossenen gewerblichen Mietverträgen. Vertragspartner werden jeweils die Unternehmen, vertreten durch die Unterzeichner des Mietvertrags.

Nr. 2 Mietpreis, Mietdauer und Zahlungsweise
(2.1.) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Stromladekosten gehen zu Lasten des Mieters während der Dauer der Miete. Werden Segways ungeladen zurückgegeben, trägt Seg-Dealer.de die Stromladekosten in vollem Umfang.
(2.2.) Die berechenbare Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet, auch bei vorzeitiger Rücklieferung, mit dem vereinbarten Ende der Miete. Bei Nichtabholung des Fahrzeugs oder dessen vorzeitiger Rückgabe hat Seg-Dealer.de (Vermieter) Anspruch auf den vereinbarten Mietzins. Bei Überschreitung des vereinbarten Rückgabezeitpunkts ist bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs zusätzlich der vertraglich vereinbarte Mietzins pro Tag, entsprechend für den zusätzlichen Zeitraum zu bezahlen. Weitgehende Schadensersatzansprüche von Seg-Delaer.de bleiben hiervon unberührt.
(2.3.) In Sonderfällen kann eine Anzahlung bei Auftragsvergabe oder eine Kaution bei Abholung verlangt werden. Die entsprechende Anzahlung oder Kaution wird dem Kunden, nach Abzug des Mietzinses, bei Rückgabe verrechnet oder rückerstattet.

Nr. 3 Pflichten des Mieters
(3.1.) Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen sofort nach Fahrzeugübernahme zu melden.
(3.2.) Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Er hat dabei technische Vorschriften und Betriebsanleitungen zu befolgen, insbesondere auch betreffend den Ladezustand der Akkus. Das Fahrzeug wird dem Kunden gereinigt übergeben. Es ist vom Kunden im gleichen Zustand wieder zurückzugeben.
(3.3.) Der Kunde verpflichtet sich alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
(3.4.) Der Kunde verpflichtet sich das Fahrzeug beim Abstellen ausreichend zu sichern. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist bei Fahrzeugen der jeweilige Fahrzeugschlüssel (InfoKey) abzuziehen.
(3.5.) Der Mieter/Fahrer hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren.
(3.6.) Fahrzeugführungsberechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist nur der Mieter und die im Mietvertrag aufgeführte Personen, soweit diese die Mindestanforderung an das Führen des jeweiligen Fahrzeuges erfüllen.
(3.7.) Bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritten, insbesondere bei Weitervermietung, haftet der Kunde für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags durch diese und für das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Handeln.
(3.8.) Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Kunde oder der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
(3.9.) Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, Seg-Dealer.de unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten.
(3.10.) Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen der Vermieterin zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für die Vermieterin zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne es der Vermieterin zu ermöglichen, diese zu treffen.
(3.11.) Das Fahren des Mietgegenstandes unter Alkoholeinfluss oder sonstiger Drogen ist untersagt.
(3.12.) Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob sich der jeweilige Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuholen.
(3.13.) Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten,
b) für Fahrzeugtests,
d) zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
(3.14.) Das Fahrzeug darf nur in Deutschland genutzt und nicht ins Ausland verbracht werden.

Nr. 4 Haftung des Mieters
(4.1.) Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an dem angemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für
a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt. zu erstatten
c) Bergungs- und Rückführungskosten
d) Gutachterkosten
e) Wertminderung (technisch & merkantil)
f) den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter
(4.2) Es besteht grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung bzw. ggf. eine Kasskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge durch den Vermieter. Es ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietfahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.

Nr. 5 Pflichten des Vermieters
(5.1.) Fällt das Mietobjekt aufgrund technischer Störung aus, so erfolgt keine Berechnung des Mietobjekts, ab dem Zeitpunkt der Störung bis zur Behebung oder des Austausches des Mietobjekts durch Seg-Dealer.de.Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit des Fahrzeugs ist nicht zulässig.
(5.2.) Der Vermieter haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückgelassen werden.

Nr. 6 Fahrzeugrückgabe
(6.1.) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit Seg-Dealer.de am vereinbarten Ort und, sofern nicht anders vereinbart, während der üblichen Geschäftszeiten, die in den Geschäftslokalen zurückzugeben. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 3 Stunden überschritten, so kann eine Gebühr von 1⁄2 Tagesmietsatz vom Vermieter veranschlagt werden.
(6.2.) Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Kunde den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
(6.3.) Gibt der Kunde das Fahrzeug - auch unverschuldet - zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an Seg-Dealer.de zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
(6.4.) Das Fahrzeug ist soweit nicht anders vereinbart gereinigt zurückzugeben. Bei einem Verstoß gegen diesen Punkt kann eine Reinigungspauschale i.H.v. 35,- EUR pro Fahrzeug gefordert werden.
(6.5.) Seg-Dealer.de kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, falls aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird; insbesondere bei bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafte Bonität, schwerwiegende Unzuverlässigkeit und Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche von Seg-Dealer.de unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Nr. 7 Stornokosten
Im Falle eines Stornos werden dem Vertragspartner folgende Beträge in Rechnung gestellt:
• 2 Wochen vor Mietbeginn = 10 % des Nettoauftragswerts, zzgl. MwSt.
• 1 Wochen vor Mietbeginn = 50 % des Nettoauftragswerts, zzgl. MwSt.
• 3 Tage vor Mietbeginn = 75 % des Nettoauftragswerts, zzgl. MwSt.
• Danach erfolgt keinerlei Erstattung der vereinbarten Miete.